KOSTEN

Im Erfolgsfall berechnen wir eine Erfolgsprovision von 5 - 10% auf die für Sie beigetriebene Hauptforderung, Zinsen und Mahnkosten.

Im Nichterfolgsfall müssen unsere Auslagen ersetzt werden, hier ist von großer Bedeutung, ob ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt und die Zwangsvollstreckung betrieben wurde. Hier entstehen in der Regel die meisten Auslagen bzw. Kosten.

Für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens im Rahmen des Inkassoauftrages berechnen wir entsprechend Rechtsanwaltsvergütung nach § 13 RVG zzgl. der entstehenden Gerichtskosten.

Selbstverständlich sind je nach Forderungshöhe bzw. Anzahl der Aufträge auch spezielle Vereinbarungen bzw. Pauschalregelungen möglich.

Für ausführlichere Angaben zu den Kosten wenden Sie sich bitte direkt an uns.